Anmeldung

Wichtige Informationen

Allgemeine Schulpflicht

Wenn Ihr Kind bis inklusive 1. September dieses Jahres 6 Jahre alt geworden ist, beginnt mit dem ersten Montag im September die allgemeine Schulpflicht. Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten per Post eine Zuschrift der Bildungsdirektion, in der sie aufgefordert werden, ihr Kind im angegebenen Zeitraum an einer Volksschule möglichst in Wohnortnähe anzumelden. Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, sofern sie über die Schulreife verfügen.

Schuleinschreibung

Bitte nehmen Sie neben allen erforderlichen Dokumenten auch Ihr Kind zur Schuleinschreibung mit, damit sich die Direktion einen ersten Eindruck verschaffen und die Schulreife Ihres Kindes feststellen kann. Maßgeblich sind hierfür auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch.

Weiterführende Informationen

Erforderliche Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • e-Card (Sozialversicherungsnummer)
  • Nachweis zum Religionsbekenntnis